Ist Ihr Personalausweis und Reisepass noch gültig?

Personalausweis

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat empfiehlt, frühzeitig vor Reiseantritt den Pass zu beantragen.

Als rechtzeitig kann angenommen werden, dass bereits zum Zeitpunkt von Reiseplanungen in ein passpflichtiges Land (in der Regel außerhalb der EU) der Pass beantragt werden sollte.
Sofern damit zu rechnen ist, dass Reisen in passpflichtige Länder auch kurzfristig erforderlich werden,

sollte spätestens sechs Monate vor Ende der Gültigkeit des vorhandenen Reisepasses ein neuer Pass beantragt werden.

Einige Reiseländer verlangen eine Restgültigkeit des Passes von sechs Monaten bei der Einreise.